Rechtsprechung
SG Hamburg, 06.07.2015 - S 49 AS 4183/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Guthaben aus …
Auszug aus SG Hamburg, 06.07.2015 - S 49 AS 4183/13
§ 22 Abs. 3 SGB II ist eine Sondervorschrift für die Anrechnung von Einkommen aus unterkunftsbezogenen Rückzahlungen oder Gutschriften, welche die allgemeinen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen, §§ 11 Abs. 3, 11b und 19 Abs. 3 SGB II modifiziert: Anstelle der Anrechnung im Monat des Zuflusses gem. § 11 Abs. 3 S. 1 SGB II tritt aus praktischen Erwägungen eine Anrechnung im Folgemonat, entgegen der Bestimmung des § 19 Abs. 3 SGB II wird eine abweichende Reihenfolge der Berücksichtigung, nämlich einzig auf die Bedarfe des § 22 SGB II für Unterkunft und Heizung festgelegt und abweichend von der Reglung des § 11b SGB II sind keine Absetzbeträge zu berücksichtigen (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R).Denn erst die Verrechnungsmöglichkeit mindert die tatsächlichen Mietaufwendungen des Leistungsempfängers und stellt dann einen wertmäßigen Zuwachs dar (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R, in welchem aus der Betriebskostenabrechnung vom 31.10.2007 ein Guthaben festgestellt wurde, welches mit der Dezembermiete 2007 verrechnet wurde und nach den Feststellungen des Bundessozialgerichts die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft im Folgemonat Januar 2008 minderte; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 12/14, in welchem die Betriebskostenabrechnung vom 29.08.2011 ein Guthaben festgestellte, welches mit der Oktobermiete verrechnet wurde und nach den Feststellungen des Landessozialgerichts Hamburg die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft im Folgemonat November 2011 minderte).
- LSG Hamburg, 19.03.2015 - L 4 AS 12/14
Aufhebung von SGB-II -Leistungen
Auszug aus SG Hamburg, 06.07.2015 - S 49 AS 4183/13
Denn erst die Verrechnungsmöglichkeit mindert die tatsächlichen Mietaufwendungen des Leistungsempfängers und stellt dann einen wertmäßigen Zuwachs dar (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2012 - B 4 AS 139/11 R, in welchem aus der Betriebskostenabrechnung vom 31.10.2007 ein Guthaben festgestellt wurde, welches mit der Dezembermiete 2007 verrechnet wurde und nach den Feststellungen des Bundessozialgerichts die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft im Folgemonat Januar 2008 minderte; LSG Hamburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 4 AS 12/14, in welchem die Betriebskostenabrechnung vom 29.08.2011 ein Guthaben festgestellte, welches mit der Oktobermiete verrechnet wurde und nach den Feststellungen des Landessozialgerichts Hamburg die Aufwendungen für Kosten der Unterkunft im Folgemonat November 2011 minderte).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.03.2018 - L 7 AS 13/18 Hierauf und auf die weitere gleichlautende Rechtsprechung (z. B. SG Hamburg, Urteil vom 6. Juli 2015 - S 49 AS 4183/13 - Bayerisches LSG…, Beschluss vom 2. September 2016 - L 16 AS 144/16 NZB -, juris Rn. 19; LSG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 18. Januar 2017 - L 5 AS 414/16 -, juris Rn. 32) geht die anwaltlich vertretene Klägerin nicht einmal im Ansatz ein.